Die Gesundheitsfragen im BU-Antrag sind das Fundament des Versicherungsschutzes. Wer hier nachlässig ist oder aus Unwissenheit falsche Angaben macht, riskiert im Ernstfall den Verlust aller Leistungen. Für Ärzte gelten dabei besondere Herausforderungen, da sie aufgrund ihres medizinischen Wissens möglicherweise selbst Diagnosen stellen oder Beschwerden bagatellisieren.
Fehler 1: Beschwerden ohne Diagnose nicht angeben
Ein weit verbreiteter Fehler ist die Annahme, dass nur offiziell diagnostizierte Erkrankungen angegeben werden müssen. Tatsächlich fragen viele Versicherer nach Beschwerden, Symptomen und ärztlichen Konsultationen, unabhängig davon, ob eine Diagnose gestellt wurde. Wer einen Arztbesuch wegen Rückenschmerzen verschweigt, weil keine Diagnose gestellt wurde, läuft Gefahr, dass der Versicherer später eine arglistige Täuschung unterstellt.
Fehler 2: Rückfrageteitraum falsch einschätzen
Je nach Versicherer und Produkt gelten unterschiedliche Rückfrageteiträume für Gesundheitsfragen: fünf, zehn oder sogar mehr Jahre. Ärzte, die Behandlungen aus dem Gedächtnis rekonstruieren müssen, machen dabei oft Lücken. Empfehlenswert ist es, vor Antragstellung die eigene Patientenakte beim Hausarzt anzufordern und alle Behandlungen vollständig aufzulisten.
Fehler 3: Psychische Vorbehandlungen verschweigen
Gerade bei Ärztinnen und Ärzten, die selbst therapeutische Unterstützung in Anspruch genommen haben, besteht die Versuchung, diese Behandlungen zu verschweigen. Das kann fatale Folgen haben, wenn später ein psychisch bedingter BU-Fall eintritt. Ärzteversichert unterstützt bei der Planung von Voranfragen, bei denen anonym geprüft werden kann, wie Versicherer auf bestimmte Vorerkrankungen reagieren.
Fazit
Die korrekte Beantwortung von Gesundheitsfragen ist keine Hürde, sondern die Grundlage eines wirksamen Versicherungsschutzes. Mit einer professionellen Voranfrage und Beratung durch Ärzteversichert vermeiden Sie kostspielige Fehler.
Quellen:
- Versicherungsvertragsgesetz §19 VVG: Anzeigepflicht
- GDV: Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bundesärztekammer
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