Der Ernstfall ist eingetreten: Eine Erkrankung macht die weitere Ausübung des Arztberufs unmöglich oder stark eingeschränkt. Jetzt kommt es darauf an, den BU-Leistungsfall gegenüber dem Versicherer korrekt und vollständig geltend zu machen. Viele Ärzte machen dabei jedoch Fehler, die zu unnötigen Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen.

Fehler 1: Verspätete Meldung des Leistungsfalls

Viele Versicherungsverträge sehen eine Meldepflicht innerhalb einer bestimmten Frist vor. Wer den Leistungsfall zu spät meldet, riskiert, dass der Versicherer die rückwirkende Zahlung verweigert. Im Zweifelsfall sollte der Leistungsfall so früh wie möglich gemeldet werden, auch wenn noch keine vollständige Dokumentation vorliegt.

Fehler 2: Unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen

Der Versicherer benötigt für die Leistungsprüfung detaillierte ärztliche Berichte, Atteste und Beschreibungen der konkreten Einschränkungen im Berufsalltag. Viele Anträge werden abgelehnt, weil Unterlagen fehlen oder weil die beschriebenen Einschränkungen nicht eindeutig auf eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit hinweisen. Ärzteversichert unterstützt bei der professionellen Aufbereitung der Unterlagen.

Fehler 3: Selbst als Arzt eine eigene Einschätzung abgeben

Ärzte neigen dazu, ihren eigenen Gesundheitszustand selbst zu beurteilen. Das kann im Leistungsfall problematisch sein: Wenn ein Arzt selbst attestiert, dass er noch zu einem gewissen Prozentsatz arbeitsfähig ist, kann dies gegen einen BU-Anspruch verwendet werden. Die medizinischen Berichte sollten von unabhängigen Fachärzten erstellt werden, die den Zustand objektiv beurteilen.

Fehler 4: Keine professionelle Unterstützung bei Ablehnung

Eine erste Ablehnung durch den Versicherer ist kein endgültiges Urteil. Viele Ärzte geben nach einer Ablehnung auf, ohne rechtliche oder fachkundige Unterstützung einzuholen. Durch Widerspruch und gegebenenfalls Klage lässt sich der Anspruch oft durchsetzen.

Fazit

Der BU-Leistungsfall erfordert sorgfältige Vorbereitung und professionelle Begleitung. Ärzteversichert steht Ihnen als erfahrener Ansprechpartner zur Seite und sorgt dafür, dass Ihr Anspruch bestmöglich durchgesetzt wird.

Quellen:

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