Die Risikoklasse, in die ein Versicherer einen Arzt einstuft, hat direkten Einfluss auf den BU-Beitrag. Ärzte werden nicht automatisch einheitlich eingestuft: Ein Chirurg trägt andere berufliche Risiken als ein Radiologe oder ein niedergelassener Allgemeinmediziner. Wer in die falsche Risikoklasse eingestuft wird, zahlt entweder zu viel oder bekommt im Leistungsfall Probleme.
Fehler 1: Fachrichtung nicht korrekt angegeben
Die Risikoklasse hängt von der konkreten Tätigkeit ab. Chirurgen, die körperlich anspruchsvolle Eingriffe durchführen, werden höher eingestuft als Internisten in der reinen Sprechstundenpraxis. Wer bei der Antragstellung seine Fachrichtung ungenau oder zu allgemein beschreibt, riskiert eine falsche Einstufung. Diese kann später im Leistungsfall zur Diskussion um den tatsächlichen Tätigkeitsinhalt führen.
Fehler 2: Nebentätigkeiten nicht berücksichtigen
Viele Ärzte üben Nebentätigkeiten aus: Gutachtertätigkeit, Belegarzttätigkeit oder Lehrtätigkeit. Diese Tätigkeiten können die Risikoklasse beeinflussen. Wer Nebentätigkeiten nicht angibt, riskiert später Auseinandersetzungen mit dem Versicherer.
Fehler 3: Risikoklasse nicht mit Versicherer aushandeln
Risikoklassen sind nicht immer starr. Bei einigen Versicherern lassen sie sich durch gezielte Kommunikation über die tatsächliche Tätigkeit verbessern. Ein auf Ärzte spezialisierter Makler wie Ärzteversichert kennt die Einstufungssystematiken der einzelnen Versicherer und kann die günstigste Einstufung für Ihre konkrete Tätigkeit herausarbeiten.
Fazit
Die korrekte Risikoklasse beeinflusst Beitrag und Leistungsanspruch gleichermaßen. Eine sorgfältige und vollständige Beschreibung der ärztlichen Tätigkeit beim Antrag ist unerlässlich. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der optimalen Selbstdarstellung gegenüber dem Versicherer.
Quellen:
- GDV: Berufsunfähigkeitsversicherung
- BaFin: Aufsicht Lebensversicherung
- Bundesärztekammer: Weiterbildungsordnung
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