Der Chefarzt-Vertrag ist eine der komplexesten Vertragsgestaltungen im Gesundheitswesen. Er regelt nicht nur Gehalt und Dienstzeiten, sondern auch das Liquidationsrecht für Privatpatienten, Nebentätigkeiten, Altersversorgung und Haftungsfragen. Fehler beim Abschluss haben langfristige finanzielle Konsequenzen.
Fehler 1: Liquidationsrecht nicht klar geregelt
Das Recht zur privaten Liquidation ist für Chefärzte ein zentraler Einkommensbestandteil. Viele Verträge enthalten jedoch unklare oder für den Arzt nachteilige Regelungen: Beteiligungsquoten des Krankenhauses, Verpflichtung zur Abrechnung über eine Abrechnungsstelle des Hauses oder Einschränkungen beim Wahlleistungsangebot. Wer hier nicht genau nachverhandelt, verschenkt erhebliche Einnahmen.
Fehler 2: Nebentätigkeiten unzureichend absichern
Chefärzte üben häufig Nebentätigkeiten aus: Gutachtertätigkeit, Lehraufträge, Beiratsmandate. Viele Chefarzt-Verträge enthalten weitreichende Genehmigungsvorbehalte für Nebentätigkeiten. Wer diese Einschränkungen beim Vertragsabschluss nicht verhandelt, kann später in Konflikte mit dem Krankenhaus geraten.
Fehler 3: Altersversorgung nicht separat absichern
Die betriebliche Altersversorgung, die Krankenhäuser anbieten, reicht in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Chefärzte sollten frühzeitig private Vorsorge aufbauen und dabei steuerlich optimierte Instrumente wie die Rürup-Rente oder private Rentenversicherungen nutzen. Ärzteversichert berät Sie umfassend zur Altersvorsorge.
Fazit
Der Chefarzt-Vertrag erfordert eine sorgfältige Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte und einen erfahrenen Makler. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Analyse der versicherungsrechtlichen Aspekte und der Absicherung Ihrer Einkommenssituation.
Quellen:
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