Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) ist vor allem aus dem Unternehmensbereich bekannt, gewinnt aber auch für größere Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Gemeinschaftspraxen an Bedeutung. Sie schützt Inhaber und Geschäftsführer vor persönlicher Haftung bei Managementfehlern.
Fehler 1: D&O nicht für MVZ-Geschäftsführer abschließen
Ärzte, die ein MVZ oder eine größere Gemeinschaftspraxis leiten, übernehmen unternehmerische Verantwortung. Fehler bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, Personalmanagementsfehlern oder Compliance-Verstößen können zu persönlicher Haftung führen. Ohne D&O-Versicherung tragen sie das volle persönliche Risiko.
Fehler 2: Deckungssumme zu niedrig ansetzen
Schadenersatzforderungen gegen Geschäftsführer können schnell in den siebenstelligen Bereich steigen. Viele D&O-Policen haben jedoch Deckungssummen, die dem tatsächlichen Risiko nicht entsprechen. Die Deckungssumme sollte sich an der Größe der geführten Einrichtung und dem möglichen Schadensrahmen orientieren.
Fehler 3: Innenhaftungsschutz vernachlässigen
Die D&O schützt in der Außenhaftung gegen Dritte, aber auch in der Innenhaftung, wenn das Unternehmen selbst Ansprüche gegen die Geschäftsführung stellt. Gerade bei MVZ-Strukturen mit mehreren Gesellschaftern ist dieser Schutz besonders wichtig.
Ärzteversichert berät Sie zu den spezifischen Anforderungen einer D&O-Versicherung für Arztpraxen und MVZ.
Fazit
Die D&O-Versicherung ist für Praxisinhaber und MVZ-Geschäftsführer eine wichtige Ergänzung des Versicherungsschutzes. Ärzteversichert hilft Ihnen, den richtigen Schutzumfang zu bestimmen.
Quellen:
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