Die Direktversicherung ist ein klassisches Instrument der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), das auch für Arztpraxen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiv ist. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung zur Arbeitnehmer-Entgeltumwandlung machen viele Praxisinhaber typische Fehler bei der Umsetzung.
Fehler 1: Arbeitnehmer nicht über Entgeltumwandlungsanspruch informieren
Seit 2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge. Viele Praxisinhaber informieren ihre Mitarbeiter nicht ausreichend, was zu Haftungsrisiken führen kann, wenn Mitarbeiter später geltend machen, nicht aufgeklärt worden zu sein.
Fehler 2: Produktauswahl ohne Vergleich
Direktversicherungen unterscheiden sich erheblich in Kosten, Rendite und Flexibilität. Viele Praxisinhaber schließen das erstbeste Produkt ab, ohne Alternativen zu prüfen. Besonders kostenintensive Produkte mit hohen Abschlussprovisionen fressen die Steuervorteile auf.
Fehler 3: Beitragspflicht nach Entgeltumwandlung unterschätzen
Auch bei der Entgeltumwandlung müssen Arbeitgeber seit 2019 mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss leisten. Viele Praxisinhaber kennen diese Pflicht nicht und riskieren Nachzahlungen.
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Fazit
Die Direktversicherung ist ein wertvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung und Steueroptimierung. Korrekte Umsetzung und regelmäßige Überprüfung sind entscheidend für den Erfolg.
Quellen:
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