Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist seit 2024 für gesetzlich Versicherte flächendeckend verpflichtend. Arztpraxen, die bei der Einführung und täglichen Nutzung des E-Rezepts typische Fehler machen, riskieren Abrechnungsprobleme, Haftungsfragen und Konflikte mit der Kassenärztlichen Vereinigung.
Fehler 1: Technische Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt
Das E-Rezept setzt eine vollständige und funktionsfähige Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) voraus. Praxen, die technische Mängel nicht zeitnah beheben, können Rezepte nicht korrekt ausstellen und riskieren Retaxierungen durch die Krankenkassen.
Fehler 2: Mitarbeiter nicht ausreichend geschult
Medizinische Fachangestellte müssen die neuen Abläufe kennen und beherrschen. Fehlerhafte Ausstellungen, falsche Einlösewege oder mangelnde Patientenberatung entstehen häufig durch unzureichende Schulung.
Fehler 3: Notfallprozesse nicht definiert
Wenn das System ausfällt, muss die Praxis auf ein Papierrezept zurückgreifen können. Viele Praxen haben keinen klar definierten Notfallprozess, was zu Behandlungsunterbrechungen führt.
Ärzteversichert überprüft, ob Ihr Versicherungsschutz bei IT-bedingten Abrechnungsfehlern und TI-Störungen abgedeckt ist.
Fazit
Das E-Rezept ist eine digitale Pflicht, die Praxen organisatorisch und technisch fordern. Gute Vorbereitung und ein geprüfter Versicherungsschutz sind entscheidend.
Quellen:
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