Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Fehler bei der EBM-Abrechnung führen zu Retaxierungen, Rückforderungen und im Extremfall zu Plausibilitätsprüfungen durch die Kassenärztliche Vereinigung.

Fehler 1: Leistungen falsch oder doppelt abrechnen

Jede EBM-Ziffer hat genau definierte Inhalte und Ausschlüsse. Wer Leistungen abrechnet, die nicht erbracht wurden oder die nebeneinander abgerechnet werden dürfen, riskiert Rückforderungen. Besonders kritisch: die Abrechnung pauschaler Grundleistungen ohne vollständigen Inhalt.

Fehler 2: Abrechnungsausschlüsse nicht kennen

Viele EBM-Ziffern schließen andere Ziffern aus oder erfordern bestimmte Qualifikationsnachweise. Wer diese Ausschlüsse nicht kennt, kommt in die Falle von Prüfungen. Regelmäßige Fortbildungen zum EBM und die Nutzung von Abrechnungssoftware mit Plausibilitätsprüfung helfen.

Fehler 3: Dokumentation nicht zur Abrechnung passend

Die Dokumentation in der Patientenakte muss die abgerechneten Leistungen belegen. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, kann die KV bei einer Prüfung die Abrechnungsziffer zurückfordern.

Ärzteversichert prüft, ob Ihre Praxishaftpflicht und Ihre Rechtsschutzversicherung auch bei Abrechnungsstreitigkeiten mit der KV greifen.

Fazit

Korrekte EBM-Abrechnung schützt vor Retaxierungen und Plausibilitätsprüfungen. Regelmäßige Schulungen und eine verlässliche Abrechnungssoftware sind das Fundament einer soliden Praxisführung.

Quellen:

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