Ärztinnen und Ärzte gehören zu den Berufsgruppen mit überdurchschnittlich hohem Einkommen, was sie besonders stark von der progressiven Einkommensteuer betrifft. Der Grenzsteuersatz kann bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag erreichen. Dennoch machen viele Ärzte Fehler, die ihre Steuerbelastung unnötig erhöhen.
Fehler 1: Einkommen nicht über mehrere Jahre verteilen
Schwankende Einkommen, wie sie bei niedergelassenen Ärzten oder bei Praxisverkäufen vorkommen, sollten möglichst über mehrere Jahre verteilt werden. Die Fünftelregelung beispielsweise erlaubt es, außerordentliche Einkünfte steuerlich günstiger zu behandeln. Wer diese Möglichkeit nicht kennt, zahlt unnötig viel Steuern.
Fehler 2: Vorsorgeaufwendungen nicht optimal ausschöpfen
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zum Versorgungswerk und zur Rürup-Rente sind als Sonderausgaben abzugsfähig und reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Viele Ärzte schöpfen diese Möglichkeiten nicht vollständig aus.
Fehler 3: Investitionsabzugsbetrag vergessen
Niedergelassene Ärzte können den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG nutzen, um geplante Investitionen steuermindernd vorzuziehen. Die Regelung erlaubt es, bis zu 50 Prozent geplanter Investitionskosten vorab zu senken.
Ärzteversichert arbeitet eng mit Steuerberatern zusammen, die auf Ärzte spezialisiert sind, und hilft Ihnen, die Steuerlast legal zu minimieren.
Fazit
Die Einkommensteuer-Progression ist unvermeidbar, aber mit den richtigen Maßnahmen lässt sich die Belastung deutlich reduzieren. Lassen Sie sich von Ärzteversichert und einem spezialisierten Steuerberater beraten.
Quellen:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Bundesfinanzministerium: Steuerrechtliche Regelungen
- Bundesärztekammer: Steuern für Ärzte
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