Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit 2022 für Vertragsärzte verpflichtend. Das Papierformular gehört der Vergangenheit an. Dennoch passieren im Praxisalltag immer wieder Fehler, die zu Rückfragen von Kassen und Arbeitgebern führen.
Fehler 1: Technische Voraussetzungen nicht aktuell gehalten
Die eAU wird über die Telematikinfrastruktur (TI) übertragen. Veraltete Software oder fehlende TI-Zertifikate führen zu Übermittlungsfehlern. Praxen müssen sicherstellen, dass ihre Praxissoftware stets aktuell ist und die Übertragungswege funktionieren.
Fehler 2: Diagnose falsch oder unvollständig eingegeben
Die Diagnose auf der eAU muss korrekt nach ICD-10 codiert werden. Falsche Codes führen zu Rückfragen und können in seltenen Fällen sogar Regressansprüche auslösen, wenn die Diagnose nachweislich nicht zur Erkrankung passt.
Fehler 3: Rückwirkende Ausstellung nicht korrekt dokumentieren
In bestimmten Fällen kann eine eAU rückwirkend ausgestellt werden. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch eng definiert. Wer ohne ausreichende Dokumentation rückwirkend krankschreibt, riskiert berufsrechtliche Konsequenzen.
Ärzteversichert prüft, ob Ihr Praxis-Versicherungsschutz technische Haftungsrisiken der eAU abdeckt.
Fazit
Die eAU spart Zeit und Papier, erfordert aber funktionierende Technik und korrekte Dokumentation. Mit den richtigen Prozessen läuft die elektronische Krankschreibung reibungslos.
Quellen:
- KBV: eAU elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- gematik: TI und eAU
- GKV-Spitzenverband: AU-Richtlinien
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