Ärztinnen und Ärzte verfügen häufig über ein erhebliches Vermögen, zu dem neben liquiden Mitteln und Immobilien auch Praxiswerte und Beteiligungen gehören können. Eine fehlende oder fehlerhafte Nachlassplanung kann dazu führen, dass ein Großteil des aufgebauten Vermögens durch Erbschaftsteuer verloren geht oder in Erbstreitigkeiten aufgerieben wird.
Fehler 1: Freibeträge und Steuerklassen nicht kennen
Die Erbschaftsteuer in Deutschland kennt erhebliche Freibeträge, die von der verwandtschaftlichen Nähe abhängen. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Viele Ärzte überschreiten diese Freibeträge bei weitem und haben trotzdem keine Strategie, die Steuerlast zu reduzieren.
Fehler 2: Schenkungen zu Lebzeiten nicht nutzen
Schenkungen zu Lebzeiten können genutzt werden, um Freibeträge alle zehn Jahre neu zu nutzen. Ärzte, die frühzeitig Vermögen an ihre Kinder übertragen, können erhebliche Erbschaftsteuer sparen. Die frühzeitige Übertragung von Praxisanteilen unter Nießbrauchvorbehalt ist eine besonders effektive Strategie.
Fehler 3: Testament nicht oder nicht rechtssicher erstellt
Viele Ärzte haben kein Testament oder ein unzureichendes. Ein fehlendes Testament führt zur gesetzlichen Erbfolge, die nicht immer dem Willen des Erblassers entspricht. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag schafft Rechtssicherheit.
Ärzteversichert kooperiert mit spezialisierten Erbrechtsanwälten und Steuerberatern und hilft Ihnen, Ihre Nachfolge optimal zu planen.
Fazit
Nachlassplanung ist keine Frage des Alters. Wer früh plant, spart Steuern und vermeidet Erbstreitigkeiten. Sprechen Sie Ärzteversichert an.
Quellen:
- Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)
- Bundesfinanzministerium: Erbschaftsteuer
- Bundesärztekammer: Nachfolgeplanung
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