Factoring ermöglicht es Arztpraxen, offene Forderungen gegenüber Krankenkassen und Privatpatienten sofort in Liquidität umzuwandeln, ohne auf Zahlungseingänge warten zu müssen. Gerade für Praxen in der Wachstumsphase oder bei Liquiditätsengpässen ist Factoring eine sinnvolle Option. Dennoch gibt es typische Fehler.

Fehler 1: Kosten nicht vollständig verstehen

Factoring-Anbieter berechnen verschiedene Gebühren: eine Factoringgebühr auf den Rechnungsbetrag, Zinsen auf die vorfinanzierte Summe und gelegentlich Verwaltungsgebühren. Wer diese Kosten nicht vollständig kennt und mit dem Nutzen des schnelleren Zahlungseingangs vergleicht, kann eine suboptimale Entscheidung treffen.

Fehler 2: Datenschutz bei Patientendaten nicht beachten

Beim Factoring werden Abrechnungsdaten an einen Dritten übertragen. Das erfordert die datenschutzkonforme Verarbeitung sensibler Patientendaten. Praxen müssen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO abschließen und sicherstellen, dass der Factoring-Anbieter den Datenschutzanforderungen entspricht.

Fehler 3: Echtes versus unechtes Factoring nicht unterscheiden

Beim echten Factoring übernimmt der Factoring-Anbieter das Ausfallrisiko. Beim unechten Factoring verbleibt es beim Arzt. Wer den Unterschied nicht kennt und ein unechtes Factoring abschließt, in der Annahme, das Ausfallrisiko abgesichert zu haben, erlebt eine böse Überraschung.

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Fazit

Factoring kann für Arztpraxen ein sinnvolles Instrument sein. Voraussetzung ist ein vollständiges Verständnis der Kosten, Risiken und datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Quellen:

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