Die korrekte Gewinnermittlung ist die Grundlage für die steuerliche Behandlung einer Arztpraxis. Freiberuflich tätige Ärzte ermitteln ihren Gewinn in der Regel über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Fehler in der Gewinnermittlung können zu steuerlichen Nachzahlungen und Bußgeldern führen.

Fehler 1: Betriebsausgaben falsch zuordnen

Nicht alle Ausgaben einer Arztpraxis sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Gemischte Aufwendungen, die sowohl beruflichen als auch privaten Charakter haben, müssen aufgeteilt werden. Die Abgrenzung zwischen Betriebsausgaben und privaten Kosten ist fehleranfällig und sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.

Fehler 2: Zufluss-Abfluss-Prinzip falsch anwenden

Bei der EÜR gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen werden im Jahr des Zuflusses erfasst, Ausgaben im Jahr des Abflusses. Viele Ärzte machen Fehler bei Vorauszahlungen, Umsatzsteuererstattungen oder Jahresendabrechnungen der KV.

Fehler 3: Investitionsabzugsbetrag nicht nutzen

Niedergelassene Ärzte können den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG für geplante Investitionen nutzen. Viele Ärzte kennen diese Möglichkeit nicht oder setzen sie falsch ein.

Ärzteversichert kooperiert mit auf Ärzte spezialisierten Steuerberatern und stellt sicher, dass Ihre Gewinnermittlung optimal gestaltet ist.

Fazit

Eine korrekte Gewinnermittlung ist die Basis einer optimalen Steuerplanung. Mit einem spezialisierten Steuerberater und der richtigen Buchführungssoftware ist die EÜR effizient und korrekt.

Quellen:

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