Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Korrekte GOÄ-Abrechnung ist komplex und fehleranfällig. Fehler können zu Rückforderungen durch Patienten und ihre Versicherungen führen und das Arzt-Patient-Vertrauen beschädigen.

Fehler 1: Steigerungsfaktoren falsch begründen

Die GOÄ erlaubt es, den Regelsatz mit einem Steigerungsfaktor zu multiplizieren. Bei einem Faktor über dem 2,3-fachen Satz (einfache Leistungen) oder 1,8-fachen Satz (technische Leistungen) muss die besondere Schwierigkeit oder der besondere Zeitaufwand schriftlich begründet werden. Fehlende oder unzureichende Begründungen können zur Beanstandung führen.

Fehler 2: Analoge Bewertungen falsch anwenden

Für Leistungen, die in der GOÄ nicht explizit aufgeführt sind, können analoge Bewertungen nach §6 Abs. 2 GOÄ angewendet werden. Die korrekte Bezeichnung der analogen Leistung und die Angabe der analogen Ziffer müssen vollständig sein.

Fehler 3: Keine schriftliche Vereinbarung über Überschreitungen

Wenn der Steigerungsfaktor die Höchstsätze überschreiten soll, ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten vor Behandlungsbeginn erforderlich. Wer das versäumt, kann den Mehrbetrag nicht fordern.

Ärzteversichert überprüft, ob Ihre Berufshaftpflicht bei GOÄ-bedingten Streitigkeiten ausreichend schützt.

Fazit

Korrekte GOÄ-Abrechnung schützt vor Honorarstreitigkeiten und stärkt das Vertrauen der Patienten. Regelmäßige Schulungen und eine gute Abrechnungssoftware sind unverzichtbar.

Quellen:

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