Ärztinnen und Ärzte, die in einem Land wohnen und im Nachbarland arbeiten, werden als Grenzgänger bezeichnet. Für sie gelten besondere Regeln in den Bereichen Steuern, Sozialversicherung und Berufsrecht, die ohne professionelle Beratung schnell zu kostspieligen Fehlern führen.

Fehler 1: Sozialversicherungspflicht falsch einschätzen

EU-Recht regelt, welchem Sozialversicherungssystem ein Grenzgänger unterliegt. Grundsätzlich gilt: Wer in einem EU-Staat arbeitet, ist dort sozialversicherungspflichtig, auch wenn der Wohnsitz in einem anderen Staat liegt. Fehler bei der Zuordnung können zu Doppelbeiträgen oder Lücken im Versicherungsschutz führen.

Fehler 2: Steuerliche Ansässigkeit nicht korrekt bestimmt

Das anzuwendende Steuerrecht und die Möglichkeit der Besteuerungsverteilung hängen von der steuerlichen Ansässigkeit und dem anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen ab. Grenzgänger in der Schweiz oder nach Luxemburg unterliegen speziellen bilateralen Regelungen.

Fehler 3: Berufsrechtliche Zulassung im Arbeitsland nicht geprüft

Eine deutsche Approbation reicht nicht automatisch für die ärztliche Tätigkeit in allen EU-Ländern. Zwar gilt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, aber die konkrete Zulassung zum Arbeiten in einem anderen Land muss bei der dortigen Ärztekammer beantragt werden.

Ärzteversichert berät grenzgängende Ärzte zu Versicherungsschutz und Absicherung in beiden Ländern.

Fazit

Grenzgänger-Situationen sind komplex und erfordern Expertise in mehreren Rechtsbereichen. Ärzteversichert und spezialisierte Berater helfen Ihnen, alle Anforderungen zu erfüllen.

Quellen:

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