Die Gutachtertätigkeit ist für viele Ärztinnen und Ärzte eine attraktive Nebeneinnahmequelle und fachliche Herausforderung. Gleichzeitig bringt sie spezifische Haftungsrisiken und Anforderungen mit sich, die von vielen Gutachtern unterschätzt werden.
Fehler 1: Keine ausreichende Haftpflichtabsicherung für Gutachten
Die reguläre Berufshaftpflichtversicherung eines niedergelassenen Arztes deckt Gutachtertätigkeiten häufig nicht oder nur eingeschränkt ab. Für gerichtliche Gutachten, versicherungsmedizinische Gutachten oder arbeitsmedizinische Begutachtungen kann eine separate oder erweiterte Deckung erforderlich sein. Ärzteversichert prüft Ihren bestehenden Versicherungsschutz.
Fehler 2: Befangenheitsfragen nicht konsequent prüfen
Gutachter müssen vollständig unabhängig sein. Wer als Gutachter bestellt wird, obwohl er ein persönliches oder wirtschaftliches Verhältnis zu einer der Parteien hat, riskiert Befangenheitsanträge und im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen. Die eigene Unabhängigkeit sollte vor jeder Gutachtertätigkeit sorgfältig geprüft werden.
Fehler 3: Abrechnung von Gutachten falsch gestalten
Gutachterhonorare sind steuerlich als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit zu erfassen. Bei gerichtlichen Gutachten gilt das JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz), das feste Stundensätze vorgibt. Wer diese Stundensätze falsch berechnet oder zu niedrig ansetzt, verschenkt Honorar.
Fazit
Die Gutachtertätigkeit bietet attraktive Perspektiven, erfordert aber besondere Sorgfalt bei Haftung, Unabhängigkeit und Abrechnung. Ärzteversichert hilft bei der Absicherung.
Quellen:
- Bundesärztekammer: Ärztliche Gutachten
- JVEG: Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz
- GDV: Berufshaftpflicht Gutachter
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