Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärztinnen und Ärzte Pflicht und gleichzeitig eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Fehler bei der Gestaltung dieser Versicherung können im Schadensfall fatale Konsequenzen haben.
Fehler 1: Deckungssummen zu niedrig gewählt
Medizinische Behandlungsfehler können zu Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe führen, insbesondere bei dauerhaften Behinderungen oder Todesfällen. Deckungssummen von nur einer oder zwei Millionen Euro sind für viele Fachgebiete unzureichend. Chirurgen, Gynäkologen und Narkoseärzte benötigen in der Regel Deckungssummen von mindestens drei bis fünf Millionen Euro.
Fehler 2: Besondere Tätigkeiten nicht mitversichert
Wenn ein Arzt Tätigkeiten aufnimmt, die über die im Vertrag definierten Tätigkeiten hinausgehen, zum Beispiel neue Behandlungsmethoden, Lasertherapien oder ästhetische Eingriffe, muss die Haftpflicht entsprechend angepasst werden. Viele Ärzte vergessen diese Anpassung.
Fehler 3: Nachhaftung nicht geregelt
Wenn ein Arzt seine Praxis aufgibt oder in Rente geht, endet die Berufshaftpflicht. Ansprüche aus früheren Behandlungen können aber noch jahrelang geltend gemacht werden. Eine Nachmeldefrist-Vereinbarung oder eine Tails-Deckung ist daher unverzichtbar.
Ärzteversichert analysiert Ihren Haftpflichtschutz und stellt sicher, dass Sie vollständig und korrekt abgesichert sind.
Fazit
Die Berufshaftpflicht ist das Rückgrat des ärztlichen Versicherungsschutzes. Ärzteversichert sorgt dafür, dass Sie optimal und ohne Lücken abgesichert sind.
Quellen:
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