Die Holding-Struktur ist für vermögende Ärztinnen und Ärzte ein leistungsfähiges Instrument zur Steueroptimierung und Vermögenssicherung. Eine Holding ermöglicht es, Gewinne aus der Praxis zunächst auf Unternehmensebene zu thesaurieren und erst bei Bedarf zu entnehmen. Dabei werden typische Fehler gemacht.

Fehler 1: Berufsrechtliche Einschränkungen nicht beachtet

Das Arztrecht und die Berufsordnungen der Landesärztekammern sehen erhebliche Einschränkungen bei der Beteiligung von Nicht-Ärzten an ärztlichen Einrichtungen vor. Eine Holding, an der auch nicht-ärztliche Familienangehörige beteiligt sind, kann berufsrechtlich unzulässig sein. Vor der Gründung einer Holding-Struktur muss die Vereinbarkeit mit dem Arztrecht geprüft werden.

Fehler 2: Kosten der Holding-Struktur unterschätzt

Eine Holding-Struktur erzeugt laufende Kosten: Jahresabschlüsse, Steuerberatung, Verwaltungsaufwand. Für kleinere Vermögen kann die Holding unwirtschaftlich sein. Die Struktur lohnt sich in der Regel erst ab einem bestimmten Vermögens- und Einkommensniveau.

Fehler 3: Zeitpunkt der Gründung falsch gewählt

Eine Holding, die gegründet wird, wenn bereits erhebliche Vermögenswerte in der Praxis vorhanden sind, kann zu Übertragungsproblemen führen. Der optimale Zeitpunkt für die Gründung einer Holding-Struktur ist oft früh im Karriereverlauf.

Ärzteversichert arbeitet mit auf Ärzte spezialisierten Steuerberatern zusammen und begleitet Sie bei der Einrichtung einer Holding-Struktur.

Fazit

Die Holding-Struktur ist ein mächtiges Instrument, das aber sorgfältig geplant werden muss. Mit der richtigen Beratung durch Ärzteversichert und spezialisierte Steuerberater lässt sich das Potenzial voll ausschöpfen.

Quellen:

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