Die Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist eine der komplexesten Verwaltungsaufgaben in einer Arztpraxis. Fehler in der Abrechnung können zu Rückforderungen führen und in schweren Fällen als Abrechnungsbetrug gewertet werden.
Fehler 1: Leistungsgrenze überschreiten ohne Genehmigung
Viele EBM-Leistungen unterliegen Mengenbegrenzungen oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Wer diese Grenzen regelmäßig überschreitet, ohne sachliche Begründung, riskiert Regressforderungen der KV. Die Dokumentation besonderer Umstände, die eine höhere Leistungserbringung begründen, ist entscheidend.
Fehler 2: Fehlende Qualifikationsnachweise
Einige EBM-Ziffern setzen bestimmte Qualifikationen oder Genehmigungen voraus. Wer diese Leistungen abrechnet, ohne die entsprechenden Nachweise bei der KV hinterlegt zu haben, riskiert vollständige Rückforderungen.
Fehler 3: Abrechnungsunterlagen nicht vollständig aufbewahrt
Die Dokumentation muss für eventuelle Prüfungen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Wer Patientenakten frühzeitig vernichtet, kann im Prüfungsfall Leistungen nicht belegen.
Ärzteversichert prüft, ob Ihre Rechtsschutzversicherung bei KV-Abrechnungsstreitigkeiten greift.
Fazit
Eine fehlerfreie KV-Abrechnung schützt vor Regressen und sichert die wirtschaftliche Grundlage der Praxis. Regelmäßige Schulungen und Softwarepflege sind unverzichtbar.
Quellen:
- KBV: EBM und Abrechnung
- Bundesärztekammer: Vertragsarztrecht
- GKV-Spitzenverband: Wirtschaftlichkeitsprüfung
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