Medizinische Fachangestellte (MFA) sind das Rückgrat jeder Arztpraxis. Ihre korrekte Vergütung nach dem einschlägigen Tarifvertrag ist nicht nur rechtlich erforderlich, sondern auch wichtig für die Mitarbeiterbindung. Dennoch machen viele Praxisinhaber bei MFA-Gehältern typische Fehler.
Fehler 1: Tarifvertrag nicht angewandt oder nicht aktuell
Der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte wird regelmäßig angepasst. Praxisinhaber, die dem Arbeitgeberverband angehören, sind tarifgebunden. Wer den Tarifvertrag nicht kennt oder veraltete Gehaltsstufen anwendet, zahlt möglicherweise zu wenig und riskiert Nachforderungen.
Fehler 2: Eingruppierung falsch vorgenommen
Die tarifliche Eingruppierung richtet sich nach Qualifikation, Tätigkeit und Berufserfahrung. Falsche Eingruppierungen führen zu unterkorrekte Vergütung, was bei Kontrollen oder Kündigungsschutzklagen problematisch wird.
Fehler 3: Sonderzahlungen vergessen
Viele Tarifverträge sehen Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zulagen für besondere Tätigkeiten vor. Wer diese Sonderzahlungen nicht gewährt, verletzt den Tarifvertrag und riskiert Nachzahlungsansprüche der Mitarbeiterinnen.
Ärzteversichert berät zu einem professionellen Personalmanagement in Ihrer Praxis und empfiehlt gegebenenfalls spezialisierte Arbeitsrechtsanwälte.
Fazit
MFA-Vergütung nach Tarif ist Pflicht und ein Baustein der Mitarbeiterbindung. Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Kenntnisse des Tarifvertrags.
Quellen:
- BVMFA: Tarifvertrag MFA
- Bundesärztekammer: Arbeitsrecht Praxis
- Bundesagentur für Arbeit: MFA Berufsfeld
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