Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bieten Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Berufsgruppen eine interprofessionelle Versorgungsstruktur aufzubauen. Die Gründung eines MVZ ist jedoch komplex und fehleranfällig.

Fehler 1: Gesellschaftsform falsch gewählt

MVZ können als GmbH, AG, Genossenschaft oder als GbR gegründet werden. Die Wahl der Gesellschaftsform hat erhebliche steuerliche, haftungsrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen. Viele MVZ werden als GmbH gegründet, weil die Haftungsbeschränkung attraktiv erscheint, ohne die steuerlichen Nachteile gegenüber einer Personengesellschaft vollständig zu berücksichtigen.

Fehler 2: Zulassungsrechtliche Anforderungen nicht vollständig erfüllt

Ein MVZ benötigt eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss der KV. Dabei müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein: Die Trägergesellschaft muss zulässig sein, die ärztlichen Leiter müssen die Voraussetzungen erfüllen und die Versorgungsangebote müssen dem regionalen Bedarf entsprechen.

Fehler 3: Finanzierungsplanung zu optimistisch

MVZ haben hohe Anlaufkosten und benötigen Zeit, bis die Auslastung die Kostendeckungsschwelle erreicht. Wer die Finanzierungsplanung zu optimistisch gestaltet, gerät schnell in Liquiditätsschwierigkeiten.

Ärzteversichert berät zu Versicherungsschutz und finanzieller Absicherung im Kontext von MVZ-Strukturen.

Fazit

Die MVZ-Gründung erfordert interdisziplinäre Expertise. Ärzteversichert begleitet Sie bei der Absicherung Ihres MVZ.

Quellen:

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