Das Patientenrechtegesetz (PatRG) aus dem Jahr 2013 hat die Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber Ärzten und Kliniken gestärkt. Ärztinnen und Ärzte, die die Anforderungen des Gesetzes nicht vollständig einhalten, riskieren Haftungsansprüche und Berufsrechtsverfahren.
Fehler 1: Aufklärung nicht ausreichend dokumentiert
Das Patientenrechtegesetz verlangt eine verständliche und vollständige Aufklärung über Diagnose, Therapie, Risiken und Alternativen. Diese Aufklärung muss dokumentiert werden. Wer bei einer Schadensersatzklage nicht nachweisen kann, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung stattgefunden hat, hat schlechte Karten vor Gericht.
Fehler 2: Akteneinsicht verweigert oder verzögert
Patienten haben nach §630g BGB das Recht, unverzüglich Einsicht in ihre vollständige Patientenakte zu nehmen. Eine ungerechtfertigte Verweigerung oder übermäßige Verzögerung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Fehler 3: Behandlungsfehler nicht transparent kommuniziert
Das Patientenrechtegesetz verpflichtet Ärzte zur Transparenz, auch bei Behandlungsfehlern. Wer Fehler verschweigt, riskiert nicht nur Haftungsansprüche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Offenheit und eine professionelle Kommunikation im Schadensfall sind meist die bessere Strategie.
Ärzteversichert prüft, ob Ihre Berufshaftpflicht alle Risiken aus dem Patientenrechtegesetz abdeckt.
Fazit
Das Patientenrechtegesetz stellt klare Anforderungen, die mit guter Dokumentation und offener Kommunikation erfüllt werden können.
Quellen:
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