Kooperationen zwischen Arztpraxen sind in Deutschland weit verbreitet. Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen und Kooperationsgemeinschaften bieten wirtschaftliche Vorteile, erfordern aber klare vertragliche Regelungen.
Fehler 1: Kooperationsvertrag fehlt oder ist unvollständig
Viele Praxiskooperationen starten mit einem mündlichen Verständnis und ohne formalen Vertrag. Das ist ein schwerwiegender Fehler. Ein umfassender Kooperationsvertrag muss mindestens regeln: Gewinnverteilung, Kostenaufteilung, Entscheidungsprozesse, Ausstiegsregelungen und Haftungsfragen.
Fehler 2: Haftung nicht klar abgegrenzt
In einer Gemeinschaftspraxis kann die gesamtschuldnerische Haftung bei einem Behandlungsfehler eines Partners auf alle Praxispartner ausgedehnt werden. Wer das nicht weiß, ist einem Haftungsrisiko ausgesetzt, das über das eigene Handeln hinausgeht. Klare Haftungsklauseln und ausreichend dimensionierte Berufshaftpflicht für alle Partner sind unverzichtbar.
Fehler 3: Ausstiegsszenarien nicht vorher geregelt
Was passiert, wenn ein Kooperationspartner aussteigen möchte, berufsunfähig wird oder stirbt? Ohne klare Ausstiegsregelungen entstehen Konflikte, die die Praxis existenziell gefährden können. Eine Regelung zur Praxisbewertung und zum Abfindungsanspruch im Austrittsfall gehört in jeden Kooperationsvertrag.
Ärzteversichert berät zu Versicherungsschutz und Absicherung in Praxiskooperationen.
Fazit
Praxiskooperationen sind nur mit klaren Verträgen nachhaltig erfolgreich. Ärzteversichert und spezialisierte Rechtsanwälte helfen Ihnen, die Weichen richtig zu stellen.
Quellen:
- Bundesärztekammer: Kooperationsformen
- KBV: Praxisgemeinschaft und Kooperation
- GDV: Berufshaftpflicht Gemeinschaftspraxis
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