Praxismarketing wird für Arztpraxen zunehmend wichtiger: Patientengewinnung, Online-Bewertungen und Social Media spielen eine große Rolle bei der Praxiswahrnehmung. Gleichzeitig gibt es klare rechtliche Grenzen, die beachtet werden müssen.

Fehler 1: Werbung verstößt gegen das HWG oder das Wettbewerbsrecht

Das Heilmittelwerbegesetz und das Wettbewerbsrecht begrenzen die Möglichkeiten der Praxiswerbung erheblich. Irreführende Aussagen, Heilsversprechen oder vergleichende Werbung können Abmahnungen auslösen. Jede Marketingmaßnahme sollte vorab auf HWG-Konformität geprüft werden.

Fehler 2: Datenschutz auf der Praxis-Website vernachlässigt

Eine Praxis-Website muss eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, eine korrekte Verwaltung von Cookies und gegebenenfalls eine Einwilligungserklärung für Kontaktformulare enthalten. Fehler hier können zu Bußgeldern führen.

Fehler 3: Online-Bewertungen nicht professionell gemanagt

Negative Online-Bewertungen auf Portalen wie Jameda können das Praxisimage erheblich schädigen. Viele Ärzte lassen Bewertungen einfach stehen oder reagieren unangemessen. Eine professionelle Reaktion auf negative Bewertungen und die aktive Förderung positiver Bewertungen sind wichtige Marketingmaßnahmen.

Fazit

Rechtssicheres Praxismarketing erfordert Kenntnisse des HWG, DSGVO-Compliance und ein professionelles Online-Image-Management.

Quellen:

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