Der Verkauf einer Arztpraxis ist steuerlich komplex. Der Veräußerungsgewinn kann erheblich sein und bei falscher steuerlicher Gestaltung zu einer massiven Steuerbelastung führen. Mit der richtigen Planung lässt sich die Steuerlast jedoch erheblich reduzieren.

Fehler 1: Veräußerungsfreibetrag nicht beantragt

Ärzte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig sind, können einen Veräußerungsfreibetrag von 45.000 Euro geltend machen. Dieser Freibetrag wird nur auf Antrag gewährt und kann nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden. Wer ihn nicht kennt, verschenkt erhebliches Steuersparpotenzial.

Fehler 2: Fünftelregelung nicht genutzt

Der Veräußerungsgewinn gilt als außerordentliche Einkünfte. Die Fünftelregelung erlaubt es, diesen Gewinn steuerlich günstiger zu behandeln. Wer diese Regelung nicht kennt oder falsch anwendet, zahlt einen höheren Steuersatz.

Fehler 3: Zeitpunkt des Verkaufs steuerlich nicht optimiert

Der Zeitpunkt des Praxisverkaufs kann steuerlich erhebliche Unterschiede machen: Einkünfte in anderen Bereichen, das Jahr des Rentenbeginns und die Berücksichtigung von Verlusten aus anderen Einkunftsarten spielen eine Rolle. Eine frühzeitige steuerliche Beratung durch einen auf Ärzte spezialisierten Steuerberater ist unverzichtbar.

Ärzteversichert arbeitet eng mit erfahrenen Steuerberatern zusammen und hilft Ihnen, den Praxisverkauf steuerlich optimal zu gestalten.

Fazit

Die steuerliche Optimierung beim Praxisverkauf kann erhebliche Beträge sparen. Frühzeitige Planung und professionelle Beratung sind entscheidend.

Quellen:

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