Die Privatliquidation ist für viele Arztgruppen ein wesentlicher Einkommensbestandteil. Fehler bei der Abrechnung nach GOÄ können zu Rückforderungen durch Patienten und deren Versicherungen sowie zu berufsrechtlichen Konsequenzen führen.
Fehler 1: Liquidation ohne schriftliche Information des Patienten
Bevor privatärztliche Leistungen erbracht werden, muss der Patient darüber informiert werden, dass und in welchem Umfang eine Privatliquidation stattfindet. Eine schriftliche Vereinbarung ist bei Überschreitung der Regelsteigerungssätze Pflicht.
Fehler 2: Abrechnung zu spät erstellt
Eine Arztrechnung muss innerhalb von drei Jahren nach Erbringung der Leistung gestellt werden. Wer die Frist versäumt, kann den Anspruch nicht mehr geltend machen. In der Praxis sollten Rechnungen zeitnah, idealerweise innerhalb von vier Wochen, erstellt werden.
Fehler 3: Rechnungsinhalte unvollständig
Eine GOÄ-Rechnung muss bestimmte Pflichtinhalte enthalten: Name und Anschrift des Patienten, Leistungsdatum, GOÄ-Ziffer mit Beschreibung, Steigerungsfaktor mit Begründung bei Überschreitung, Rechnungsbetrag. Fehlende Pflichtinhalte machen die Rechnung anfechtbar.
Ärzteversichert prüft Ihren Berufshaftpflichtschutz bei Streitigkeiten aus der Privatliquidation.
Fazit
Fehlerfreie Privatliquidation sichert das Honorar und schützt vor Streitigkeiten. Regelmäßige Schulungen und gute Abrechnungssoftware sind die Basis.
Quellen:
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