Rechtsstreitigkeiten sind für Ärztinnen und Ärzte keine Seltenheit: Abrechnungsstreitigkeiten mit KV oder Kassen, Patientenklagen, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder Auseinandersetzungen mit Behörden. Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten solcher Verfahren.
Fehler 1: Berufsrechtlicher Rechtsschutz fehlt
Viele Rechtsschutzversicherungen decken zivil- und strafrechtliche Verfahren ab, nicht aber berufsrechtliche Verfahren vor der Ärztekammer oder dem Landesberufsgericht. Für Ärzte ist dieser Schutz jedoch besonders relevant. Der Versicherungsumfang sollte explizit auf berufsrechtliche Verfahren geprüft werden.
Fehler 2: Wartezeiten nicht beachtet
Rechtsschutzversicherungen haben oft Wartezeiten von drei bis sechs Monaten, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Wer eine Rechtsschutzversicherung erst kurz vor einer drohenden Auseinandersetzung abschließt, erhält möglicherweise keine Leistung.
Fehler 3: Deckungssumme zu niedrig
Gerichtsverfahren können teuer sein, besonders wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden. Eine Deckungssumme von 250.000 Euro oder mehr ist für die meisten ärztlichen Auseinandersetzungen ausreichend, sollte aber nicht unterschritten werden.
Ärzteversichert analysiert Ihren Rechtsschutzbedarf und empfiehlt passende Policen.
Fazit
Eine gut abgestimmte Rechtsschutzversicherung ist für Ärzte eine wichtige Absicherung. Ärzteversichert hilft Ihnen, den richtigen Schutz zu finden.
Quellen:
- GDV: Rechtsschutzversicherung
- Bundesärztekammer: Berufsrecht und Verfahren
- BaFin: Rechtsschutzversicherung
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