Die Rürup-Rente (Basisrente) ist für selbständige Ärztinnen und Ärzte, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, die steuerlich attraktivste Form der Altersvorsorge. Beiträge können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dennoch werden bei der Rürup-Rente typische Fehler gemacht.
Fehler 1: Steuerliche Absetzbarkeit nicht voll ausgeschöpft
Im Jahr 2025 können bis zu 29.344 Euro (Einzelveranlagung) als Sonderausgaben für die Rürup-Rente abgesetzt werden. Viele Ärzte zahlen deutlich weniger ein und verschenken damit erhebliche Steuervorteile.
Fehler 2: Falsches Produkt gewählt
Rürup-Renten sind als klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen oder ETF-Rürup-Lösungen erhältlich. Klassische Rentenversicherungen bieten niedrige Renditen, während ETF-basierte Lösungen langfristig deutlich besser abschneiden. Viele Ärzte wählen ein klassisches Produkt, weil es ihnen von einem Versicherungsvertreter empfohlen wird.
Fehler 3: Inflexibilität nicht berücksichtigt
Rürup-Renten sind nicht kapitalentnehmbar und nicht übertragbar. Wer im Laufe der Zeit feststellt, dass die Beiträge zu hoch sind, kann zwar die Beiträge reduzieren, aber das eingezahlte Kapital nicht abrufen. Diese Inflexibilität muss bei der Beitragshöhe berücksichtigt werden.
Ärzteversichert vergleicht die besten Rürup-Produkte auf dem Markt und findet die optimale Lösung für Ihre steuerliche Situation.
Fazit
Die Rürup-Rente ist für selbständige Ärzte ein unverzichtbares Steueroptimierungsinstrument. Ärzteversichert hilft Ihnen, das richtige Produkt zu wählen.
Quellen:
- Einkommensteuergesetz §10 EStG: Sonderausgaben Rürup
- GDV: Basisrente Rürup
- Bundesfinanzministerium: Altersvorsorge Sonderausgaben
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