Eine Scheidung ist für Ärztinnen und Ärzte nicht nur emotional belastend, sondern kann auch erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Insbesondere für niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis droht die Scheidung zu einer existenziellen Bedrohung zu werden.

Fehler 1: Praxiswert im Zugewinnausgleich falsch eingeschätzt

Der Wert einer Arztpraxis gehört zum Zugewinn, der bei einer Scheidung ohne Ehevertrag hälftig aufgeteilt werden muss. Wer ohne Ehevertrag eine Praxis aufgebaut hat, kann im Scheidungsfall verpflichtet sein, dem Ehepartner die Hälfte des Praxiswerts auszahlen. Eine professionelle Praxisbewertung ist unverzichtbar.

Fehler 2: Versorgungsausgleich unterschätzt

Im Scheidungsfall werden Rentenansprüche zwischen den Partnern aufgeteilt. Für Ärzte, die hohe Anwartschaften im Versorgungswerk aufgebaut haben, kann der Versorgungsausgleich zu einer erheblichen Rentenkürzung führen. Eine frühzeitige Beratung durch einen Familienrechtsanwalt ist wichtig.

Fehler 3: Kein Ehevertrag vor der Niederlassung

Ärzte, die kurz vor oder nach der Praxisgründung heiraten, sollten dringend einen Ehevertrag erwägen. Ein Ehevertrag kann den Praxiswert vom Zugewinnausgleich ausnehmen und so die wirtschaftliche Existenz der Praxis sichern.

Ärzteversichert empfiehlt spezialisierte Familienrechtsanwälte und berät zu den versicherungsrechtlichen Aspekten einer Scheidung.

Fazit

Eine Scheidung ohne finanzielle Vorbereitung kann für Ärzte existenzbedrohend sein. Ein frühzeitiger Ehevertrag und professionelle Beratung schützen die wirtschaftliche Existenz.

Quellen:

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