Social-Media-Auftritte sind für Arztpraxen inzwischen wichtige Marketinginstrumente. Facebook, Instagram und LinkedIn können dabei helfen, neue Patienten zu gewinnen und die Praxis zu positionieren. Rechtliche Fallstricke lauern jedoch an vielen Stellen.
Fehler 1: Kein oder unvollständiges Impressum
Jeder gewerbliche Social-Media-Auftritt erfordert ein vollständiges Impressum mit Angaben zu Praxisname, Adresse, Kontakt und Berufsaufsichtsbehörde. Fehlt das Impressum, drohen Abmahnungen.
Fehler 2: Patienten in sozialen Medien ohne Einwilligung erwähnt
Auch wenn eine Praxis keine Namen nennt, können Fotos oder Beschreibungen Patienten erkennbar machen. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten ist das eine DSGVO-Verletzung, die erhebliche Bußgelder nach sich ziehen kann.
Fehler 3: HWG-Grenzen in Social Media nicht beachtet
Das Heilmittelwerbegesetz gilt auch für Social-Media-Inhalte. Erfolgsversprechungen, Vorher-Nachher-Bilder und Testimonials sind auch auf Instagram unzulässig. Viele Praxen kennen die Grenzen nicht und riskieren Abmahnungen.
Ärzteversichert prüft Ihren Rechtsschutz für Social-Media-bezogene Abmahnungen und Streitigkeiten.
Fazit
Social Media für Arztpraxen ist eine Chance mit Risiken. Wer die rechtlichen Anforderungen kennt und einhält, kann Social Media erfolgreich und sicher nutzen.
Quellen:
- Heilmittelwerbegesetz (HWG)
- DSGVO: Bildrechte und Social Media
- Bundesärztekammer: Werbung und Social Media
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