Der Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ä) ist der wichtigste Tarifvertrag für angestellte Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte. Er regelt Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Weiterbildungsrechte. Dennoch machen viele Ärzte und Arbeitgeber typische Fehler.

Fehler 1: Falsche Eingruppierung

Die Eingruppierung im TV-Ä richtet sich nach der Qualifikation und der Funktion des Arztes. Fehler bei der Eingruppierung führen zu zu niedrigen Gehältern. Ärzte sollten ihre eigene Eingruppierung kennen und gegebenenfalls eine Korrektur fordern.

Fehler 2: Überstunden nicht korrekt abgerechnet

Der TV-Ä regelt genau, wann Überstunden vergütet werden müssen und wann Freizeitausgleich gewährt werden soll. Viele Ärzte kennen ihre genauen Ansprüche nicht und nehmen Unregelmäßigkeiten hin, die ihnen Gehalt kosten.

Fehler 3: Weiterbildungsrecht nicht eingefordert

Der TV-Ä gibt Ärzten das Recht auf strukturierte Weiterbildung. Viele Ärzte nehmen dieses Recht nicht aktiv in Anspruch und verpassen wichtige Qualifikationsschritte, die für ihre Karriere und ihre BU-Risikoklasse relevant sein können.

Ärzteversichert berät zu Gesamtvergütungskonzepten und der Absicherung angestellter Krankenhausärzte.

Fazit

Der TV-Ä bietet klare Rechte, die aktiv eingefordert werden müssen. Der Marburger Bund unterstützt bei Streitigkeiten über Tarifansprüche.

Quellen:

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