Telemedizin hat durch die COVID-19-Pandemie einen enormen Schub erhalten und ist inzwischen ein fester Bestandteil vieler Arztpraxen. Videosprechstunden, digitale Diagnosetools und telemedizinische Monitoring-Systeme bieten neue Möglichkeiten, schaffen aber auch neue Haftungs- und Datenschutzrisiken.
Fehler 1: Datenschutz bei Videosprechstunde vernachlässigt
Videosprechstunden müssen über zertifizierte, DSGVO-konforme Plattformen durchgeführt werden. Wer einfache Videotelefonie-Tools ohne Sicherheitszertifizierung nutzt, riskiert erhebliche Datenschutzverletzungen und Bußgelder.
Fehler 2: Einschränkungen der telemedizinischen Behandlung nicht beachtet
Das ärztliche Berufsrecht setzt Grenzen für die telemedizinische Behandlung. Eine vollständige Erstdiagnose ohne vorherigen persönlichen Kontakt ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wer diese Grenzen nicht kennt, riskiert berufsrechtliche Konsequenzen.
Fehler 3: Telemedizinische Leistungen falsch abgerechnet
Nicht alle telemedizinischen Leistungen sind nach EBM abrechenbar. Die Abrechenbarkeit hängt von der Art der Leistung, dem Patientenkontakt und der Praxisstruktur ab. Fehlerhafte Abrechnung telemedizinischer Leistungen kann zu Retaxierungen führen.
Ärzteversichert prüft Ihren Haftpflichtschutz für telemedizinische Tätigkeiten.
Fazit
Telemedizin ist eine wichtige Ergänzung des Praxisangebots, erfordert aber rechtliche Sorgfalt. Ärzteversichert hilft bei der korrekten Absicherung.
Quellen:
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