Ein Testament ist für Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis, Immobilien und erheblichem Privatvermögen unverzichtbar. Dennoch haben viele Ärzte kein Testament, oder ihr Testament enthält schwerwiegende Fehler.
Fehler 1: Kein Testament vorhanden
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht häufig nicht dem tatsächlichen Willen des Erblassers: Kinder erhalten Pflichtteile, der Partner muss die Erbschaft mit den Schwiegereltern teilen, und eine klare Regelung der Praxisnachfolge fehlt.
Fehler 2: Formvorschriften nicht eingehalten
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Tipp-Fehler sind zwar selten im wörtlichen Sinne, aber auch ein maschinell geschriebenes Testament ohne notarielle Beurkundung ist unwirksam.
Fehler 3: Praxisnachfolge im Testament nicht geregelt
Wer eine Arztpraxis besitzt, muss im Testament klären, was mit der Praxis im Todesfall geschehen soll. Soll ein Nachfolger die Praxis kaufen? Soll sie an einen approbierten Erben übergehen? Diese Fragen müssen im Testament oder in einem Erbvertrag geregelt werden.
Ärzteversichert empfiehlt spezialisierte Notare und Rechtsanwälte für die Testamentserstellung und berät zu den versicherungsrechtlichen Aspekten der Nachlassplanung.
Fazit
Ein Testament ist für jeden Arzt mit Vermögen und Praxis unverzichtbar. Ärzteversichert hilft Ihnen, die richtigen Experten zu finden.
Quellen:
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