Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Abrechnung privatärztlicher zahnärztlicher Leistungen. Fehler bei der GOZ-Abrechnung sind in der Praxis weit verbreitet und können zu Honorarausfällen, Regressen durch Kostenträger oder rechtlichen Auseinandersetzungen mit Patienten führen. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich jedoch mit konkreten Maßnahmen beheben.
Fehler 1: Fehlende oder fehlerhafte Heil- und Kostenpläne
Für umfangreiche zahnärztliche Behandlungen wie Zahnersatz oder Implantate ist ein vorab genehmigter Heil- und Kostenplan (HKP) Pflicht. Fehler entstehen oft durch unvollständige Leistungsbeschreibungen, falsch angegebene GOZ-Nummern oder das Fehlen einer verständlichen Aufklärung über Eigenanteile. Ein nicht genehmigter oder fehlerhafter HKP kann dazu führen, dass die Krankenkasse die Zuschüsse verweigert und der Patient die gesamten Kosten in Frage stellt.
Fehler 2: Falsche Steigerungsfaktoren ohne Begründung
Die GOZ lässt für die meisten Leistungen einen Regelsatz von 2,3-fachem Satz zu. Höhere Steigerungsfaktoren bis zum 3,5-fachen Satz sind möglich, müssen aber schriftlich begründet werden. Wer ohne ausreichende Begründung höhere Faktoren ansetzt, riskiert Honorarkürzungen und Auseinandersetzungen mit Patienten oder Kostenerstattungsversicherern.
Fehler 3: Unzulässige Doppelabrechnung von Leistungen
Leistungen, die nach GOZ bereits in einer anderen Position enthalten sind (Inklusivleistungen), dürfen nicht separat abgerechnet werden. Typische Fehler entstehen etwa bei der gleichzeitigen Abrechnung von Lokalanästhesie und Leistungspositionen, die die Anästhesie bereits einschließen. Solche Fehler fallen bei Überprüfungen durch private Krankenversicherungen auf und führen zu Rückforderungen.
Fehler 4: Mängel bei der Patientenaufklärung und Kostentransparenz
Patienten müssen vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlichen Kosten informiert werden. Eine fehlende oder unvollständige Kostenaufklärung kann im Streitfall dazu führen, dass der Zahnarzt auf den Behandlungskosten sitzenbleibt. Die Aufklärung sollte schriftlich dokumentiert und vom Patienten unterschrieben sein.
Ärzteversichert berät Zahnarztpraxen auch zu Absicherungsfragen rund um Abrechnungsstreitigkeiten und empfiehlt geeignete Rechtschutzversicherungen für Zahnärzte.
Fazit
Korrekte GOZ-Abrechnung erfordert Sorgfalt bei HKP, Steigerungsfaktoren und Aufklärungspflichten. Regelmäßige Schulungen des Praxisteams und ein strukturiertes Abrechnungsmanagement reduzieren das Fehlerrisiko erheblich. Bei versicherungsrechtlichen Fragen steht Ihnen Ärzteversichert zur Seite.
Quellen:
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