Die Haftpflichtversicherung für Ärzte ist nicht statisch: Sie muss mit der Praxis mitwachsen und regelmäßig an neue Gegebenheiten angepasst werden. Diese Praxistipps helfen dabei, bestehenden Schutz zu optimieren und typische Fallen zu umgehen.
Tipp 1: Deckungssummen regelmäßig überprüfen
Was vor zehn Jahren als ausreichende Deckungssumme galt, kann heute unzureichend sein. Gerichtliche Schadenszusprüche bei schwerwiegenden Behandlungsfehlern können schnell im einstelligen Millionenbereich liegen. Praxisinhaber sollten mindestens alle drei Jahre prüfen, ob die vereinbarten Deckungssummen noch der aktuellen Risikolage entsprechen, insbesondere wenn neue operative Leistungen angeboten werden oder die Praxis gewachsen ist.
Tipp 2: Angestellte Ärzte und Kooperationspartner einschließen
Beschäftigt eine Praxis angestellte Ärztinnen und Ärzte, müssen diese zwingend in den Versicherungsschutz eingeschlossen sein. Gleiches gilt für Vertretungsärzte, Konsilärzte oder Kooperationspartner in Gemeinschaftspraxen. Fehlende Einschlüsse führen im Schadensfall zu empfindlichen Deckungslücken.
Tipp 3: Schadensmeldung sofort und vollständig
Im Schadensfall gilt: Jede potenzielle Haftungssituation sofort dem Versicherer melden, auch wenn noch kein formeller Anspruch gestellt wurde. Verspätete Meldungen können als Obliegenheitsverletzung gewertet werden und zur Leistungskürzung führen. Die Meldung sollte schriftlich erfolgen und alle relevanten Informationen zu Behandlungszeitpunkt, Patient und Sachverhalt enthalten.
Tipp 4: Keine eigenmächtigen Zugeständnisse gegenüber Patienten
Wenn ein Patient einen Behandlungsfehler reklamiert, dürfen Praxisinhaber ohne Rücksprache mit dem Versicherer keine Schuld eingestehen oder Zahlungsversprechen machen. Solche Äußerungen können die Verhandlungsposition des Versicherers schwächen und zu erhöhten Schadenszahlungen führen. Im Konfliktfall sofort den Versicherer einschalten.
Tipp 5: Nachhaftung bei Praxisaufgabe sicherstellen
Wer seine Praxis aufgibt oder in den Ruhestand geht, benötigt weiterhin Versicherungsschutz für zurückliegende Behandlungen. Die sogenannte Nachhaftung sollte vertraglich geregelt sein, idealerweise für mindestens zehn Jahre. Ärzteversichert prüft bestehende Policen auf ausreichende Nachhaftungsregelungen.
Fazit
Wer seine Haftpflichtversicherung aktiv managt, spart langfristig Kosten und minimiert Risiken. Regelmäßige Überprüfung, vollständige Einschlüsse und korrekte Schadensmeldung sind die wichtigsten Handlungsfelder. Ärzteversichert begleitet Sie dabei als erfahrener Makler für Heilberufe.
Quellen:
- Bundesärztekammer: Patientenrechtegesetz
- GDV: Schadenmanagement
- Gesetze im Internet: §630a BGB Behandlungsvertrag
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →