Eine Holding-Struktur ist ein Unternehmensmodell, bei dem eine Muttergesellschaft (die Holding) Anteile an einer oder mehreren operativen Tochtergesellschaften hält. Für Ärztinnen und Ärzte als Praxisinhaber kann eine solche Struktur erhebliche steuerliche Vorteile, Möglichkeiten zur Vermögenssicherung und eine bessere Planung der Praxisnachfolge bieten.
Wie funktioniert eine Holding für Ärzte?
In der Praxis hält eine GmbH (die Holding) Anteile an der operativen Praxis, die ebenfalls als GmbH oder MVZ strukturiert sein kann. Gewinne, die von der operativen Gesellschaft an die Holding ausgeschüttet werden, unterliegen auf Holdingeben unter bestimmten Voraussetzungen einer sehr günstigen Besteuerung von nur rund 1,5 Prozent (sogenannte Schachtelbefreiung nach §8b KStG). Das ermöglicht eine effiziente Kapitalakkumulation auf Holdingeben, bevor Mittel für private Zwecke entnommen werden.
Steuerliche Vorteile im Überblick
Der Hauptvorteil einer Holding liegt in der Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuer-Optimierung bei Gewinnausschüttungen zwischen Tochter- und Muttergesellschaft. Reinvestitionen in andere Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere oder andere Unternehmensanteile können aus der Holding heraus mit erheblichem Steuervorteil gegenüber einer Direktinvestition des Arztes als Privatperson erfolgen.
Hürden und Einschränkungen
Nicht jede Praxis eignet sich für eine Holding-Struktur. Freiberufliche Tätigkeiten, die als Einzelunternehmen oder GbR geführt werden, können nicht ohne Weiteres in eine GmbH-Struktur überführt werden, ohne die Freiberuflichkeit zu gefährden. Zudem entstehen laufende Kosten für Buchhaltung, Jahresabschlüsse und rechtliche Beratung, die bei kleinen Praxen den Nutzen übertreffen können. Die Eignung einer Holding-Struktur muss im Einzelfall geprüft werden.
Holding und Praxisnachfolge
Eine Holding kann die Praxisübergabe deutlich vereinfachen: Statt der gesamten Praxis werden nur Anteile an der Holding oder der operativen GmbH übertragen, was steuerlich und haftungsrechtlich günstiger sein kann. Frühzeitige Planung der Nachfolgestruktur verhindert kostspielige Umstrukturierungen kurz vor der Übergabe.
Ärzteversichert empfiehlt, gemeinsam mit einem auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater und einem Wirtschaftsanwalt zu prüfen, ob eine Holding für die eigene Praxis sinnvoll ist.
Fazit
Eine Holding-Struktur kann für Ärzte mit wachsenden Praxen und Kapitalanlagebedarf erhebliche Vorteile bieten. Die Entscheidung erfordert jedoch eine individuelle Analyse durch Steuer- und Rechtsexperten. Ärzteversichert berät zu den Versicherungsaspekten innerhalb einer Holding-Struktur.
Quellen:
- Bundesfinanzministerium: Körperschaftsteuer
- Gesetze im Internet: KStG §8b
- Bundesärztekammer: Ärztliche GmbH
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