Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und daher privat von Patientinnen und Patienten bezahlt werden. Für viele Arztpraxen stellen IGeL-Leistungen eine wichtige Einnahmequelle dar, müssen aber rechtlich und ethisch korrekt eingesetzt werden.

Definition und rechtlicher Rahmen

IGeL-Leistungen sind freiwillig: Der Patient entscheidet selbst, ob er eine nicht kassenärztliche Leistung in Anspruch nehmen möchte. Der Arzt darf weder die Durchführung von IGeL zur Bedingung für die GKV-Versorgung machen noch Patienten unter Druck setzen. Die gesetzliche Grundlage bildet §18 Abs. 8 BMV-Ä (Bundesmantelvertrag Ärzte), der die Zulässigkeit und die Anforderungen an IGeL-Vereinbarungen regelt.

Typische IGeL-Leistungen in verschiedenen Fachgruppen

In der Allgemeinmedizin und Inneren Medizin sind Ganzkörperuntersuchungen (Check-up Plus), Reisetauglichkeitsuntersuchungen und Ernährungsberatungen verbreitet. In der Augenheilkunde sind Glaukomfrüherkennung und augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen häufige IGeL. In der Gynäkologie sind HPV-Tests und Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft over die GKV hinaus üblich. Die Bandbreite ist groß und fachgruppenspezifisch sehr unterschiedlich.

Pflichtinhalt der IGeL-Vereinbarung

Vor jeder IGeL-Leistung muss ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden, der folgende Angaben enthält: genaue Bezeichnung der Leistung, den Preis, den Hinweis, dass diese Leistung nicht von der GKV übernommen wird, und eine Aussage zum medizinischen Nutzen. Der Patient muss die Vereinbarung unterschreiben. Fehlt diese Dokumentation, ist die Abrechnung angreifbar.

Abrechnung nach GOÄ

IGeL-Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Dabei gelten dieselben Regeln wie bei der Privatpatientenabrechnung: Steigerungsfaktoren müssen begründet sein, Doppelabrechnung von Inklusivleistungen ist unzulässig. Eine korrekte GOÄ-Abrechnung schützt vor Rückforderungen und Beschwerden.

Ärzteversichert informiert auch über den Versicherungsschutz bei IGeL-Leistungen, insbesondere zur Berufshaftpflicht bei privat vereinbarten Behandlungen.

Fazit

IGeL-Leistungen sind ein legitimes Instrument zur Erweiterung des Praxisangebots und zur Umsatzsteigerung. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Aufklärung, Vereinbarung und Abrechnung. Ärzteversichert unterstützt Praxen bei der korrekten Absicherung.

Quellen:

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