Seit der Einführung der §§ 299a und 299b StGB im Jahr 2016 ist das Thema Anti-Korruption für Ärzte von zentraler Relevanz. Doch was bedeutet das konkret für die tägliche Praxis? Dieser Beitrag gibt Praxistipps, mit denen Ärzte rechtliche Risiken minimieren und gleichzeitig legitime Kooperationen rechtssicher gestalten können.
Tipp 1: Alle Zuwendungen dokumentieren
Jede Zuwendung, die ein Arzt von einem Pharmaunternehmen, einem Medizinproduktehersteller oder einer anderen Organisation erhält, sollte schriftlich dokumentiert werden. Dazu gehören der Anlass, der Wert der Zuwendung und eine klare Beschreibung der erbrachten Gegenleistung. Die Dokumentation schützt im Fall einer Überprüfung und belegt die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung.
Tipp 2: Angemessenheit der Gegenleistung prüfen
Der entscheidende Maßstab für die Rechtmäßigkeit einer Kooperation ist die Angemessenheit der Gegenleistung. Ein Beratervertrag mit einem Pharmaunternehmen ist erlaubt, wenn die vereinbarte Vergütung dem tatsächlichen Zeitaufwand und der Qualifikation des Arztes entspricht und keine Bindung an bestimmte Verordnungsentscheidungen beinhaltet. Pauschale Vergütungen ohne nachvollziehbare Leistungserbringung sind dagegen strafbewehrt.
Tipp 3: Interne Compliance-Richtlinien einführen
Praxen und MVZ mit mehreren Ärzten sollten interne Compliance-Richtlinien entwickeln und schriftlich festhalten. Diese Richtlinien sollten klare Vorgaben zu Zuwendungen, Sponsoring und Kooperationsvereinbarungen machen und regelmäßig aktualisiert werden. Eine Schulung der Mitarbeiter erhöht die Rechtssicherheit zusätzlich.
Tipp 4: Bei Unsicherheiten Rechtsberatung einholen
Bei unklaren Konstellationen, etwa bei komplexen Kooperationsverträgen mit Krankenhäusern oder Industriepartnern, empfiehlt sich die Beratung durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung bieten ebenfalls Informationen und Ansprechpartner zu diesem Thema an. Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Suche nach geeigneten Beratern.
Fazit
Compliance im Gesundheitswesen ist kein bürokratischer Aufwand, sondern notwendiger Schutz für Praxis und Person. Wer klare Strukturen einführt und konsequent dokumentiert, handelt rechtssicher und schützt seinen guten Ruf.
Quellen:
- Bundesärztekammer: Anti-Korruption und Transparenz
- KBV: Regelungen zu Kooperationen
- GKV-Spitzenverband: Korruptionsprävention im Gesundheitswesen
- Bundesministerium der Justiz: §§ 299a, 299b StGB
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