Wer als Arzt eine eigene Praxis betreibt und Mitarbeiter beschäftigt, trägt als Arbeitgeber eine besondere Verantwortung. Die Arbeitgeber-Haftpflichtversicherung schützt Praxisinhaber vor Schadensersatzansprüchen, die aus dem Beschäftigungsverhältnis resultieren, und ist ein wichtiger Baustein im Versicherungsportfolio niedergelassener Ärzte.
Was ist die Arbeitgeber-Haftpflicht?
Die Arbeitgeber-Haftpflichtversicherung deckt Ansprüche ab, die Mitarbeiter oder Dritte gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, wenn ein Mitarbeiter bei der Arbeit einen Schaden erleidet oder verursacht. Sie ist Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung, die in der Regel alle Haftpflichtrisiken des Praxisbetriebs abdeckt. Wichtig: Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) deckt Arbeitsunfälle der Mitarbeiter ab, aber nicht alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche.
Typische Fallkonstellationen sind Sturzunfälle von Mitarbeitern in der Praxis, Schäden durch Mitarbeiter an Patienteneigentum sowie Ansprüche von Mitarbeitern wegen Diskriminierung oder Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten.
Abgrenzung zur Berufshaftpflicht
Die Arbeitgeber-Haftpflicht ist von der ärztlichen Berufshaftpflicht zu unterscheiden. Die Berufshaftpflicht deckt Schäden ab, die durch Behandlungsfehler entstehen, unabhängig davon, ob sie vom Praxisinhaber selbst oder von angestellten Ärzten begangen werden. Die Arbeitgeber-Haftpflicht hingegen bezieht sich auf das allgemeine Arbeitgeberrisiko gegenüber den eigenen Mitarbeitern.
Praxisinhaber sollten sicherstellen, dass beide Risikobereiche durch entsprechende Versicherungen abgedeckt sind. Lücken entstehen häufig dann, wenn die Betriebshaftpflicht zu geringe Deckungssummen aufweist oder bestimmte Schadensereignisse ausgeschlossen sind.
Deckungssummen und Praxisempfehlung
Die empfohlene Mindestdeckungssumme für eine Betriebshaftpflicht mit Arbeitgeberkomponente liegt je nach Praxisgröße bei mindestens 3 bis 5 Millionen Euro. Für größere Praxen oder MVZ sollten die Summen entsprechend angepasst werden. Ärzteversichert analysiert den bestehenden Versicherungsschutz und identifiziert Lücken oder Optimierungspotenzial.
Fazit
Die Arbeitgeber-Haftpflicht ist für jeden Praxisinhaber mit Mitarbeitern unverzichtbar. Wer seinen Versicherungsschutz regelmäßig überprüft, ist vor unangenehmen Überraschungen geschützt.
Quellen:
- GDV: Betriebshaftpflichtversicherung
- BAfin: Versicherungsaufsicht
- KBV: Praxisversicherungen
- Bundesärztekammer: Berufsrechtliche Rahmenbedingungen
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