Auf dem Markt für Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen gibt es erhebliche Unterschiede im Leistungsumfang. Wer als Praxisinhaber 2026 seine Arbeitgeber-Haftpflicht neu abschließt oder bestehende Verträge überprüft, sollte auf die entscheidenden Kriterien achten.

Kriterium 1: Deckungssummen

Die Deckungssumme ist das wichtigste Merkmal jeder Haftpflichtversicherung. Bei der Betriebshaftpflicht mit Arbeitgeberkomponente gilt: Je höher die Praxisumsätze und je mehr Mitarbeiter beschäftigt sind, desto höher sollte die Deckungssumme sein. Als Richtwert gilt für Einzelpraxen eine kombinierte Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für Gemeinschaftspraxen und MVZ sind höhere Summen angezeigt.

Kriterium 2: Eingeschlossene Schadensbereiche

Nicht alle Betriebshaftpflichtpolicen schließen automatisch alle relevanten Arbeitgeberrisiken ein. Zu prüfen ist insbesondere, ob Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Datenschutzverletzungen gegenüber Mitarbeitern sowie Ansprüche wegen Mobbings oder Diskriminierung mitversichert sind. In modernen Policen sind diese Risiken häufig als separate Bausteine enthalten.

Kriterium 3: Rückwärtsversicherung und Nachhaftung

Relevante Schadensfälle können erst Jahre nach dem schädigenden Ereignis gemeldet werden. Deshalb ist die Nachhaftungsklausel einer Versicherungspolice entscheidend. Eine möglichst lange Nachhaftungszeit schützt den Praxisinhaber auch nach Kündigung des Vertrags oder Praxisaufgabe. Gleiches gilt für die Rückwärtsversicherung, die Ereignisse aus der Vergangenheit abdeckt.

Vergleich: Spezialist vs. Allgemeinanbieter

Auf Ärzte spezialisierte Versicherer und Makler kennen die typischen Risikoprofile von Arztpraxen und können passgenauere Tarife anbieten als Allgemeinanbieter. Ärzteversichert vergleicht Angebote verschiedener Versicherer und findet für jeden Praxisinhaber die optimale Kombination aus Leistung und Preis.

Fazit

Beim Vergleich der Arbeitgeber-Haftpflicht für Ärzte sind Deckungssummen, eingeschlossene Schadenbereiche und die Nachhaftungsklausel die entscheidenden Kriterien. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Makler beraten.

Quellen:

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