Arbeitsverträge mit medizinischen Fachangestellten (MFA) müssen ab 2026 die Mindestanforderungen des Nachweisgesetzes und den Manteltarifvertrag für MFA spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich erfüllen. Praxisinhaber, die wesentliche Klauseln vergessen oder unklar formulieren, riskieren bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen Lohnnachzahlungen, Abmahnungs-Risiken und Reputationsschäden. Ein sauberer Vertrag ist daher kein Bürokratie-Akt, sondern Pflicht-Absicherung für die Praxis.

Rechtliche Grundlagen des MFA-Arbeitsvertrags

MFA in Arztpraxen unterliegen dem Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte, der zwischen dem Arbeitgeberverband der Arztpraxen und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie dem Verband medizinischer Fachberufe ausgehandelt wird. Dieser Tarifvertrag legt Mindestgehälter, Arbeitszeitregelungen und Urlaubsansprüche fest. Praxisinhaber sollten den aktuell gültigen Tarifvertrag kennen und einhalten, auch wenn keine formelle Tarifbindung besteht, da Unterschreitungen arbeitsrechtlich anfechtbar sein können.

Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Arbeitsbedingungen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich darzulegen. Ein vollständiger Arbeitsvertrag erfüllt diese Pflicht in der Regel.

Wichtige Klauseln im MFA-Arbeitsvertrag

Ein vollständiger MFA-Arbeitsvertrag enthält Regelungen zu Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung und Vergütungsbestandteilen, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Schweigepflicht und Datenschutz sowie zu Nebentätigkeiten. Besondere Bedeutung hat die Datenschutzklausel, die die MFA auf die ärztliche Schweigepflicht und den Schutz von Patientendaten verpflichtet.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gelten besondere Formvorschriften. Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden und auf einem sachlichen Grund beruhen, oder sie unterliegt den Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).

Praxistipp: Mustervertrag verwenden und anpassen

Verschiedene Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen bieten Musterarbeitsverträge für MFA an, die als Ausgangspunkt dienen können. Diese sollten jedoch an die individuellen Bedürfnisse der Praxis angepasst werden. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Vertragsgestaltung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Auch Fragen des Versicherungsschutzes für MFA sollten im Zusammenhang mit der Einstellung geklärt werden.

Fazit

Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag schützt Praxisinhaber vor Auseinandersetzungen und schafft Klarheit für beide Seiten. Wer den Tarifvertrag kennt und die wichtigsten Klauseln korrekt formuliert, minimiert arbeitsrechtliche Risiken erheblich.

Quellen:

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