Im Jahr 2026 sollten Praxisinhaber ihre bestehenden MFA-Arbeitsverträge auf Aktualität prüfen. Tarifliche Anpassungen, gesetzliche Änderungen und aktuelle Rechtsprechung können dazu führen, dass ältere Vertragsmuster nicht mehr rechtssicher sind. Ein Vergleich des Ist-Zustands mit den aktuellen Anforderungen lohnt sich.
Aktuelle tarifliche Entwicklungen
Der Manteltarifvertrag für MFA wird in regelmäßigen Abständen neu verhandelt. Änderungen betreffen vor allem die Vergütungstabellen, die Arbeitszeitregelungen und die Urlaubsansprüche. Praxisinhaber, die keine formelle Tarifbindung haben, sind zwar nicht unmittelbar verpflichtet, die tariflichen Mindestbedingungen einzuhalten, sollten dies jedoch aus rechtlicher Vorsicht tun.
Aktuelle Tarifabschlüsse können bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder direkt beim Verband der Arztpraxen erfragt werden. Die Vergütungstabellen werden regelmäßig aktualisiert und berücksichtigen Berufserfahrung und Qualifikation der MFA.
Unterschiede: Vollzeit, Teilzeit und Minijob
Für MFA in Vollzeit, Teilzeit und im Minijob gelten unterschiedliche Regelungen. Bei Teilzeitbeschäftigung sind Urlaubsansprüche und Lohnfortzahlung anteilig zu berechnen. Minijobber genießen die gleichen arbeitsrechtlichen Grundrechte wie andere Beschäftigte, jedoch gelten bei Sozialversicherungsbeiträgen besondere Regelungen. Ein Vergleich der verschiedenen Beschäftigungsformen zeigt, dass Minijobs für Praxisinhaber bei korrekter Gestaltung kosteneffizient sein können.
Wesentliche Änderungen durch aktuelle Gerichtsurteile
Aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts und der Arbeitsgerichte präzisieren regelmäßig die Anforderungen an Arbeitsverträge. Insbesondere bei Überstundenregelungen, Befristungsklauseln und Datenschutzvereinbarungen gibt es immer wieder Klärungsbedarf. Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, ihre Verträge von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht auf Aktualität prüfen zu lassen.
Fazit
Wer als Praxisinhaber 2026 die aktuellen Anforderungen an MFA-Arbeitsverträge kennt und umsetzt, reduziert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erheblich. Ein regelmäßiger Vertragscheck ist dabei unverzichtbar.
Quellen:
- Verband medizinischer Fachberufe: Tarifvertrag
- KBV: Personalmanagement in der Praxis
- Bundesministerium der Justiz: Nachweisgesetz
- Bundesarbeitsgericht: Aktuelle Urteile
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