Ein gut gestalteter Arbeitsvertrag ist die Basis einer funktionierenden Praxis. Fehler bei der Vertragsgestaltung können zu langen und kostspieligen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führen. Die folgenden Praxistipps helfen Praxisinhabern, MFA-Arbeitsverträge 2026 rechtssicher und professionell zu gestalten.
Tipp 1: Schriftform einhalten und Vertrag vor Arbeitsbeginn unterzeichnen
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Arbeitsbedingungen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich darzulegen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Praxisinhaber sollten daher den Arbeitsvertrag immer vor dem ersten Arbeitstag unterzeichnen lassen und eine Kopie für die eigene Ablage behalten.
Tipp 2: Vergütung nach Tarifvertrag gestalten
Auch ohne formelle Tarifbindung empfiehlt es sich, die Vergütung an den aktuellen MFA-Tarifvertrag anzulehnen. Unterschreitungen der tariflichen Mindestvergütungen können als sittenwidrig eingestuft werden. Der aktuelle Tarifvertrag kann beim Verband medizinischer Fachberufe oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung angefordert werden.
Tipp 3: Datenschutzklausel und Schweigepflicht ausdrücklich regeln
MFA haben Zugang zu hochsensiblen Patientendaten. Der Arbeitsvertrag sollte eine ausdrückliche Verpflichtung zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz gemäß DSGVO enthalten. Verstöße können erhebliche Bußgelder und Haftungsrisiken auslösen. Ärzteversichert empfiehlt, die Mitarbeiter bei Vertragsschluss und jährlich über Datenschutzpflichten zu belehren und dies schriftlich zu dokumentieren.
Tipp 4: Probezeit und Kündigungsfristen klar regeln
Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist im MFA-Arbeitsvertrag möglich und empfehlenswert. In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen, die im Vertrag explizit benannt sein sollten.
Fazit
Ein vollständiger und aktueller Arbeitsvertrag ist kein Verwaltungsaufwand, sondern Investition in eine stabile Praxis. Nutzen Sie Musterverträge und lassen Sie diese von einem Fachmann prüfen.
Quellen:
- KBV: Musterarbeitsvertrag MFA
- Verband medizinischer Fachberufe
- Bundesministerium der Justiz: Nachweisgesetz
- Bundesärztekammer: Beschäftigung in der Praxis
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