Die Aufklärungspflicht rechtssicher zu erfüllen, ist im Praxisalltag nicht immer einfach. Zeitdruck, viele Patienten und unklare Dokumentationspflichten können zu Risiken führen. Die folgenden Praxistipps helfen Ärzten, die Aufklärung strukturiert und rechtssicher zu gestalten.
Tipp 1: Aufklärungsgespräch als eigenständigen Termin planen
Die Aufklärung unmittelbar vor einem Eingriff, etwa unmittelbar im OP-Saal, ist rechtlich problematisch und kann die Wirksamkeit der Einwilligung infrage stellen. Planen Sie das Aufklärungsgespräch als eigenständigen Termin, der dem Eingriff idealerweise einige Tage vorausgeht. So hat der Patient ausreichend Zeit, Fragen zu stellen und die Entscheidung zu durchdenken.
Tipp 2: Standardisierte Aufklärungsformulare nutzen und individuell ergänzen
Standardisierte Aufklärungsformulare von Verlagen wie Thieme oder Springer sind für viele Eingriffe und Behandlungen verfügbar. Diese Formulare ersetzen nicht das mündliche Aufklärungsgespräch, erleichtern aber die Dokumentation erheblich. Handschriftliche Ergänzungen zu individuellen Risiken des jeweiligen Patienten machen deutlich, dass eine persönliche Aufklärung stattgefunden hat.
Tipp 3: Zeuge und Zeitpunkt dokumentieren
Im Fall einer Haftungsauseinandersetzung muss der Arzt beweisen, dass die Aufklärung stattgefunden hat. Notieren Sie daher immer Datum und Uhrzeit des Aufklärungsgesprächs sowie wenn möglich den Namen einer anwesenden MFA als Zeugin. Die Unterschrift des Patienten auf dem Aufklärungsformular allein ist kein ausreichender Beweis für ein ordnungsgemäßes Gespräch.
Tipp 4: Aufklärung bei Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Patienten gesondert dokumentieren
Bei minderjährigen Patienten müssen grundsätzlich die Erziehungsberechtigten aufgeklärt werden. Je nach Alter und Reife des Kindes ist jedoch auch eine Einbeziehung des Kindes selbst erforderlich. Bei nicht einwilligungsfähigen erwachsenen Patienten müssen gesetzliche Betreuer oder Bevollmächtigte einbezogen werden. Ärzteversichert empfiehlt, für diese Fälle klare Praxisstandards zu entwickeln.
Fazit
Rechtssichere Aufklärung erfordert keine übermäßige Bürokratie, aber klare Strukturen und eine konsequente Dokumentation. Wer diese Grundsätze einhält, ist im Streitfall gut aufgestellt.
Quellen:
- Bundesärztekammer: Aufklärung und Einwilligung
- KBV: Patientenrechtegesetz
- Bundesministerium der Justiz: Patientenrechtegesetz
- GDV: Berufshaftpflicht Ärzte
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →