Kein Arzt ist fehlerfrei. Trotz höchster Sorgfalt können in der täglichen Praxis Fehler unterlaufen, die zu Schäden bei Patienten führen. Die rechtlichen Konsequenzen eines Behandlungsfehlers können erheblich sein und reichen von Schadensersatzansprüchen über Schmerzensgeldforderungen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Ein grundlegendes Verständnis der Haftungsgrundlagen ist für jeden Arzt unverzichtbar.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine Behandlung nicht dem zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden medizinischen Standard entspricht. Der Maßstab ist die Sorgfalt eines erfahrenen Facharztes der jeweiligen Disziplin unter den gegebenen Umständen. Dabei unterscheidet man zwischen Diagnosefehler, Therapiefehler, Aufklärungsfehler und Befunderhebungsfehler.

Nicht jeder negative Behandlungsverlauf ist ein Fehler. Das Ausbleiben des gewünschten Erfolgs oder unvorhergesehene Komplikationen begründen allein keine Haftung. Entscheidend ist, ob das ärztliche Handeln dem Facharztstandard entsprach.

Haftungsrecht: Wer trägt die Beweislast?

Im deutschen Recht liegt die Beweislast für einen Behandlungsfehler grundsätzlich beim Patienten. Dieser muss nachweisen, dass ein Fehler vorliegt, der ursächlich für den eingetretenen Schaden ist. Eine wichtige Ausnahme gilt beim groben Behandlungsfehler: Handelt es sich um einen Fehler, der einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf, kehrt sich die Beweislast um. Der Arzt muss dann beweisen, dass sein Fehler nicht ursächlich für den Schaden war.

Eine lückenlose Dokumentation der Behandlung ist der wichtigste Schutz für den Arzt. Fehlende oder lückenhafte Dokumentation kann im Prozess zu Nachteil und ggf. zu einer Beweislastumkehr führen.

Berufshaftpflichtversicherung als zentraler Schutz

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Ärzte vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen. Sie übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie die Regulierung berechtigter Ansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme. Ärzte sollten sicherstellen, dass ihre Deckungssumme ausreichend ist und alle ausgeübten Tätigkeiten abdeckt.

Ärzteversichert berät Ärzte bei der Überprüfung und Optimierung ihrer Berufshaftpflicht.

Fazit

Behandlungsfehler sind ein ernst zu nehmendes Risiko im ärztlichen Berufsleben. Wer die Haftungsgrundlagen kennt, sorgfältig dokumentiert und einen ausreichenden Versicherungsschutz hat, ist für den Ernstfall gewappnet.

Quellen:

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