Ärzte sind bei der Altersvorsorge in einer besonderen Situation: Als Pflichtmitglieder eines ärztlichen Versorgungswerks bauen viele auf diese Rente als Hauptsäule. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann diese Basis sinnvoll ergänzen und gleichzeitig Steuer- und Sozialversicherungsabgaben reduzieren.
Was ist betriebliche Altersvorsorge?
Bei der bAV wird Altersvorsorge über den Arbeitgeber oder die eigene Praxis finanziert. Beiträge fließen entweder direkt vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung, also Umwandlung von Bruttogehalt in Vorsorgebeiträge. Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse.
Für angestellte Ärzte ist die Direktversicherung der gängigste Weg. Praxisinhaber können für ihre Mitarbeiter bAV einrichten und dabei selbst von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Steuerliche Vorteile und Grenzen
Beiträge zur bAV sind bis zu einer gesetzlichen Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds liegt 2026 bei acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Alter werden die Leistungen nachgelagert besteuert, also im Rentenbezug. Da viele Ärzte im Ruhestand in einer niedrigeren Steuerklasse sind, ergibt sich häufig ein spürbarer Steuervorteil.
bAV für Praxisinhaber und MVZ
Praxisinhaber, die ihre Mitarbeiter mit bAV ausstatten, können diese Kosten als Betriebsausgabe absetzen. Gleichzeitig zahlen die Mitarbeiter weniger Sozialversicherungsbeiträge, was die Praxis bei Gehaltsverhandlungen flexibler macht. Für GmbH-Geschäftsführer in ärztlichen MVZ sind Direktzusagen besonders interessant, da sie hohe steuerfreie Rückstellungen ermöglichen.
Ärzteversichert berät Sie zu allen Durchführungswegen und hilft Ihnen, die für Ihre Praxissituation optimale bAV-Lösung zu finden.
Fazit
Betriebliche Altersvorsorge ist auch für Ärzte ein wirkungsvolles Instrument zur steuerlich geförderten Altersvorsorge. Besonders in Kombination mit dem Versorgungswerk lässt sich so eine stabile finanzielle Grundlage für den Ruhestand aufbauen.
Quellen:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: bAV Grundlagen
- GDV: Betriebliche Altersversorgung
- BaFin: Betriebliche Altersvorsorge
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