Die betriebliche Altersvorsorge bietet Ärzten und ihren Mitarbeitern handfeste Vorteile. Wer die richtigen Schritte kennt, kann Steuer- und Sozialversicherungsabgaben reduzieren und gleichzeitig eine solide Altersvorsorge aufbauen.
Entgeltumwandlung vollständig ausschöpfen
Als angestellter Arzt können Sie Teile Ihres Gehalts in bAV umwandeln und dabei Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen. Der steuerfreie Höchstbetrag liegt 2026 bei acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber den gesetzlich verpflichtenden 15-Prozent-Zuschuss zur Entgeltumwandlung tatsächlich zahlt. Dieser Anspruch wird in der Praxis nicht immer automatisch gewährt.
Als Praxisinhaber bAV für Mitarbeiter einrichten
Wenn Sie als Praxisinhaber bAV für Ihre Mitarbeiter anbieten, erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber erheblich. Die Beiträge sind als Betriebsausgabe abzugsfähig. Für MFA und andere Praxismitarbeiter ist die Direktversicherung die einfachste und am häufigsten genutzte Lösung.
Achten Sie auf Gleichbehandlung vergleichbarer Mitarbeitergruppen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Bestehende Verträge regelmäßig prüfen
bAV-Verträge verlieren mit der Zeit an Effizienz, wenn die Beitragsgrenzen steigen oder sich die persönliche Situation ändert. Prüfen Sie Ihren Vertrag mindestens alle drei Jahre. Bei einem Jobwechsel sollte die Portabilität geklärt werden. Ärzteversichert zeigt Ihnen, wo Optimierungspotenzial besteht.
Fazit
Betriebliche Altersvorsorge zahlt sich für Ärzte aus, wenn sie richtig eingerichtet und regelmäßig gepflegt wird. Lassen Sie sich von Ärzteversichert zu den besten Lösungen für Ihre Situation beraten.
Quellen:
- BMAS: bAV Entgeltumwandlung
- GKV-Spitzenverband: Sozialversicherung
- BaFin: Betriebliche Altersvorsorge
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