Spätestens seit der COVID-19-Pandemie wissen viele Ärzte, wie schnell behördliche Schließungsanordnungen eine Praxis treffen können. Die Betriebsschließungsversicherung schützt vor Ertragsausfällen, wenn die Praxis aufgrund einer Epidemie oder Pandemie geschlossen werden muss.

Was ist eine Betriebsschließungsversicherung?

Die Betriebsschließungsversicherung deckt den finanziellen Schaden ab, der entsteht, wenn eine Arztpraxis aufgrund einer behördlichen Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) schließen muss. Versichert sind in der Regel laufende Kosten wie Miete, Personalkosten und Kreditverpflichtungen sowie entgangene Einnahmen.

Auslöser können Meldekrankheiten nach dem IfSG sein, zum Beispiel Typhus, Cholera, Tuberkulose oder gesetzlich benannte Viruskrankheiten. Ob neue Pandemien versichert sind, hängt stark vom Wortlaut der jeweiligen Police ab.

Was die Pandemie gelehrt hat

Die Coronakrise hat gezeigt, dass viele ältere Betriebsschließungspolicen Deckungslücken hatten. Versicherer haben seitdem ihre Tarife überarbeitet. Einige schließen Pandemien explizit ein, andere weiterhin aus. Beim Abschluss oder der Verlängerung sollte geprüft werden, ob der aktuelle Versicherungsschutz neue Erreger einbezieht.

Praxen, die während der Pandemie keine Versicherungsleistungen erhielten, haben in Musterprozessen wichtige Urteile erstritten. Die Rechtslage ist abhängig vom Einzelfall und dem genauen Vertragstext.

Was Arztpraxen jetzt tun sollten

Überprüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag auf seinen aktuellen Deckungsumfang. Ärzteversichert hilft Ihnen dabei, den Markt zu vergleichen und eine Police mit zeitgemäßem Epidemieschutz zu finden.

Fazit

Die Betriebsschließungsversicherung gehört zur Basisabsicherung jeder Arztpraxis. Prüfen Sie Ihre Police kritisch und handeln Sie, bevor der nächste Krisenfall eintritt.

Quellen:

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