Die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie haben gezeigt, wie existenzbedrohend eine Praxisschließung sein kann. Wer seine Betriebsschließungsversicherung jetzt prüft und anpasst, ist für künftige Krisensituationen besser gerüstet.
Bestehenden Vertrag genau analysieren
Lesen Sie Ihre Betriebsschließungspolice sorgfältig durch oder lassen Sie sie von einem Fachmann analysieren. Entscheidende Punkte sind:
- Welche Krankheitserreger sind namentlich oder generell eingeschlossen?
- Gilt die Deckung auch bei pandemiebedingten Schließungsanordnungen?
- Wie hoch ist die Entschädigungsleistung pro Tag und wie lange wird gezahlt?
- Gibt es Wartezeiten oder Ausschlussklauseln?
Ältere Policen basieren oft auf einer Listung bestimmter Erreger nach dem IfSG. Neuere Krankheitserreger können dann unversichert sein, wenn sie nicht explizit nachversichert wurden.
Deckungssumme an Praxiskosten anpassen
Berechnen Sie Ihre monatlichen Fixkosten, also Miete, Personalkosten und Leasingverpflichtungen, und stellen Sie sicher, dass die tägliche Entschädigungsleistung diese Kosten abdeckt. Eine zu niedrig gewählte Deckungssumme führt im Schadensfall zu einer erheblichen Unterdeckung.
Im Schadensfall lückenlos dokumentieren
Wenn eine Schließungsanordnung erfolgt, dokumentieren Sie alles: behördliche Schreiben, Datum der Schließung, betroffene Mitarbeiter und laufende Kosten. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Ärzteversichert unterstützt Sie im Schadensfall und bei der Optimierung Ihres Schutzes.
Fazit
Eine Betriebsschließungsversicherung mit zeitgemäßem Epidemieschutz ist für Arztpraxen unverzichtbar. Warten Sie nicht auf den nächsten Krisenfall.
Quellen:
- Bundesministerium für Gesundheit: IfSG
- GDV: Betriebsunterbrechungsversicherung
- BaFin: Versicherungsaufsicht
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