Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit bei Ärzten. Burnout, Depressionen oder Angststörungen können dazu führen, dass ein Arzt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine gut gewählte Berufsunfähigkeitsversicherung greift in diesen Fällen.
Wann leistet die BU bei psychischer Erkrankung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Diese Bedingung gilt auch bei psychischen Erkrankungen. Entscheidend ist ein fachärztliches Gutachten durch einen Psychiater oder Psychosomatiker.
Die meisten modernen BU-Tarife unterscheiden nicht zwischen körperlichen und psychischen Erkrankungen. Allerdings können bei der Gesundheitsprüfung angezeigte Vorerkrankungen im Einzelfall ausgeschlossen werden.
Besonderheiten bei der Antragstellung
Wer vor Vertragsabschluss psychotherapeutische Behandlungen oder psychiatrische Medikamente erhalten hat, muss dies in der Gesundheitsprüfung angeben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können im Leistungsfall zur Ablehnung oder Vertragsanfechtung führen.
Ärzte sollten beim Abschluss auf eine möglichst weite Formulierung der Bedingungen und den Verzicht auf abstrakte Verweisung achten.
Was im Leistungsfall benötigt wird
Wenn eine psychische Erkrankung zur Berufsunfähigkeit führt, sind folgende Dokumente wichtig: ärztliche Atteste, psychiatrische Gutachten, Behandlungsnachweise und ein Bericht über die konkreten Einschränkungen bei der Berufsausübung.
Ärzteversichert hilft Ihnen, eine BU zu finden, die auch bei psychischen Erkrankungen optimal leistet.
Fazit
Psychische Erkrankungen sind ein reales Risiko für Ärzte. Eine gut gewählte BU ohne restriktive Klauseln schützt auch in diesen Fällen zuverlässig.
Quellen:
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